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BGH - VII ZR 256/21 |
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"Dieselverfahren": AUDI AG, EA 896/897, verbrieftes Rückgaberecht
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
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- BGH, 16.12.2021 - VII ZR 389/21
"Dieselverfahren": AUDI AG, EA 896/897, verbrieftes Rückgaberecht
Auszug aus BGH - VII ZR 256/21
Der Kläger im Verfahren VII ZR 389/21 erwarb im Februar 2017 einen von der AUDI AG hergestellten Pkw Audi A6 Avant 3.0 TDI (Euro 6) als Gebrauchtwagen zum Preis von 46.800 EUR.Das Fahrzeug im Verfahren VII ZR 389/21 unterlag einem am 12. Dezember 2018 erlassenen verpflichtenden Rückruf durch das KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Die in der Hauptsache jeweils auf Erstattung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten - im Verfahren VII ZR 389/21 unter Abzug einer Nutzungsentschädigung - Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs gerichtete Klage hatte im Verfahren VII ZR 256/21 im Wesentlichen Erfolg, im Verfahren VII ZR 389/21 wurde die Klage hingegen abgewiesen.
Das Berufungsgericht im Verfahren VII ZR 389/21 hat im Wesentlichen ausgeführt:.
Mit ihrer vom Berufungsgericht jeweils zugelassenen Revision verfolgen im Verfahren VII ZR 256/21 die beiden Beklagten ihre Anträge auf vollständige Klageabweisung weiter; im Verfahren VII ZR 389/21 verfolgt der Kläger weiterhin seine zuletzt gestellten Klageanträge.